Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

reiser immobilien
Inh. Tobias Reiser
Dorfstraße 12 a
18347 Ostseebad Ahrenshoop

Vorbemerkungen
reiser immobilien ist als Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerliches Gesetzbuch (nachfolgend „BGB“ genannt) sowie in der Eigenschaft als Immobilienmakler im Sinne der §§ 652 ff. BGB gegen Entgelt (Provision) tätig und verfügt über die gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen zum Führen eines Maklerbüros. Diese AGB sind Gegenstand eines schriftlichen Maklervertrages.

Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Rechtsgeschäfte zwischen reiser immobilien und dem Kunden. Kunde im Sinne dieses Vertrages kann sowohl der Verkäufer einer Immobilie, als auch der Käufer sein.
Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

Provisionsanspruch

reiser immobilien steht für die erbrachten Nachweis- oder Vermittlungsleistungen die vereinbarte Provision nach dem § 652 BGB zu.

Entsprechend § 656 a BGB vereinbart reiser immobilien mit dem Verkäufer und Käufer einen Maklervertrag in Textform.

Ist der Käufer ein Verbraucher gilt der § 656 c BGB und der § 656 d BGB.
Entsprechend § 656 c BGB hat der Makler reiser immobilien einen Lohnanspruch bei der Tätigkeit für den Verkäufer und den Käufer.

Lässt sich reiser immobilien von dem Verkäufer und Käufer (Parteien) des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus einen Maklerlohn versprechen, so kann dies nur in der Weise erfolgen, dass sich die Parteien in gleicher Höhe verpflichten. Vereinbart reiser immobilien mit einer Partei des Kaufvertrags, dass er für diese unentgeltlich tätig wird, kann sich reiser immobilien auch von der anderen Partei keinen Maklerlohn versprechen lassen. Ein Erlass wirkt auch zugunsten des jeweils anderen Vertragspartners von reiser immobilien.
Der § 656 d BGB regelt die Vereinbarung über die Maklerkosten.

reiser immobilien kann eine reine Innenprovision, also eine vollständige Übernahme der Provision durch den Verkäufer als Auftraggeber vereinbaren.

Für die Berechnung der Provisionshöhe ist der gesamte wirtschaftliche Wert des Vertrages einschließlich aller Nebenabreden zugrunde zu legen. Daneben ist die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe zu zahlen.

Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise von reiser immobilien sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung von reiser immobilien, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, an reiser immobilien die vereinbarte Provision zuzüglich Umsatzsteuer zu entrichten.

Doppeltätigkeit

reiser immobilien darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.

Eigentümerangaben

reiser immobilien weist darauf hin, dass die von Seiten reiser immobilien weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von reiser immobilien auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Immobilienmakler, reiser immobilien, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.

Informationspflicht

Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei reiser immobilien rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit reiser immobilien Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.

reiser immobilien hat Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf eine sofort zu erteilende Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden, soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit der Maklerlohn von Bedeutung sind. Mündliche Vereinbarungen dieser Art sind reiser immobilien umgehend bekanntzugeben.

Ersatz- und Folgegeschäfte

Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß den vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft.

Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der von reiser immobilien entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und von reiser immobilien nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertrags-abschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt.

Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen Geschäft wirtschaftlich identisch im Sinne der Rechtsprechung ist.

Aufwendungsersatz

Der Kunde ist verpflichtet, reiser immobilien die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Porto, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt.

Haftungsbegrenzung

Die Haftung von reiser immobilien wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten von reiser immobilien keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.

Verjährung

Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen reiser immobilien beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für reiser immobilien zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

Streitbeteiligung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Sind sowohl reiser immobilien als auch der Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz von reiser immobilien vereinbart.

Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.